Zahlungskonditionen und allgemeine Stornokonditionen
Zahlungskonditionen und allgemeine Stornokonditionen der Gesellschaft Parkhotel Golf Mariánské Lázně, a.s.
Im Falle, dass der Kunden einen Aufenthalt zwei Monate und mehr vor seiner Anreise reserviert, wird eine Anzahlung in Höhe 30% per Banküberweisung zwei Monate vor Anreise auf das Bankkonto, dass in der Pro-Forma Rechnung vom Hotel mitgeteilt wird, verlangt.
Wenn der Kunde einen Aufenthalt weniger als 2 Monate vor der Ankunft reserviert, wird er die Anzahlung per Barüberweisung auf das Bankkonto bezahlen, das in der Pro-Forma Rechnung vom Hotel mitgeteilt wird, spätestens 7 Tage nach der Bestätigung der Buchung.
Weitere Auskünfte unter dem Kontakt: sales@parkhotel-golf.cz; provoz@parkhotel-golf.cz
Bankverbindung:
Parkhotel Golf Mariánské Lázně, a.s.
Mariánské Lázně 580
353 01 Mariánské Lázně
Bank-Name: KB Mariánské Lázně
Für Überweisung in EUR : Konto-Nr. 115-4566350227/0100
IBAN CZ0601000001154566350227
SWIFT KOMBCZPP
Für Überweisung in CZK – Konto-Nr.: 107-4248450257/0100
IBAN CZ6701000001074248450257
SWIFT KOMBCZPP
Allgemeine Stornokonditionen der Gesellschaft Parkhotel Golf Mariánské Lázně, a.s.
Stornierung des Aufenthaltes:
Stornierungen bis 28 Tage vor Anreisedatum - keine Kosten
28 – 15 Kalendertage vor dem Anreisedatum – Stornogebühr 30% des Gesamtpreises des bestellten Aufenthaltes
14 – 07 Kalendertage vor dem Anreisedatum - Stornogebühr 50% des Gesamtpreises des bestellten Aufenthaltes
06 und wenige Tage vor dem Anreisedatum, oder Nichtanreise - Stornogebühr 100% des Gesamtpreises des bestellten Aufenthaltes
Klausel:
„Das Parkhotel Golf Mariánské Lázně, a.s., möchte den Kunden aufmerksam machen, dass im Falle eines Rechtsstreits, der sich aus den erbrachten Dienstleistungen des Hotels Parkhotel Golf Mariánské Lázně, a.s. ergibt, ist der Kunde berechtigt, die außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits zu wählen, nach Maßgabe des § 20d und anschl. Gesetzes Nr. 634/1992 Smlg., über Verbraucherschutzrecht in der gültigen Fassung.
Ein Antrag auf die außergerichtliche Rechtsstreits Beilegung kann vom Kunden bei der Tschechischen Handelsinspektion (www.coi.cz) gestellt werden, spätestens bis zu einem Jahr ab dem Tag an dem er von seinem Recht, das Gegenstand eines Rechtsstreits ist, zum ersten Mal Gebrauch gemacht hatte.